Stellungnahme zum 3. Entlastungspaket

Wir freuen uns in den FAQs vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu lesen das auch die Empfänger*innen von Erwerbsminderungsrente eine 300,- Euro Energiepreispauschale erhalten sollen.

Wir gehen somit davon aus, dass diese Pauschale auch die Erwerbsminderungsrentner*innen erhalten werden, die in Werkstätten arbeiten.

Leider wurde im 2. Entlastungspaket die Beschäftigten vergessen, die in der Beruflichen Bildung und im Eingangsverfahren beschäftigt sind. Diese Personengruppe erhielt keinerlei Entlastungen bei gleicher Belastung durch hohe Energie- und Lebenshaltungskosten.

Wir fordern für die Teilnehmenden des Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich eine vergleichbare Lösung, wie sie jetzt für die Studierenden vorgesehen ist.