Was ist, wenn Werkstattbeschäftigte streiken?

Gelegentlich werden wir mit der Frage konfrontiert, ob Werkstattbeschäftigte streiken dürfen.

Grundsätzlich sind Streiks eine gute Sache. Zum Beispiel um Druck aufzubauen, um das Basisgeld einzuführen.

Tatsächlich ist das mit dem Streiken bei Werkstattbeschäftigten aber etwas schwierig.

Zum Streik dürfen in Deutschland nur Gewerkschaften aufrufen. Werkstattbeschäftigte haben aber keine Gewerkschaft – wir sind eure Interessenvertretung auf Bundeseben, aber wir haben nicht das Recht zum Streik aufzurufen. Und schon gar nicht dürfen das Privatpersonen oder private Initiativen tun.

Wenn man als Werkstattbeschäftigte*r aber trotzdem streikt, dann ist das so, wie wenn man einfach „blau macht“- also unentschuldigt fehlt. Werkstattbeschäftigte sind nicht durch das Streikrecht geschützt.

Das ist wichtig zu wissen: Wenn Werkstattbeschäftigte streiken, dann kann es passieren, dass der Kostenträger nicht mehr für den Werkstattplatz zahlt und man den Werkstattplatz verliert. Das wird normalerweise nicht passieren, wenn man nur ein paar Tage fehlt. Es kann von Bundesland zu Bundesland und von Kostenträger zu Kostenträger aber sehr unterschiedlich sein.

Wir bedauern es, dass wir nicht zum Streik aufrufen können. Aber wir würden einige von euch damit in Schwierigkeiten bringen und das wollen wir vermeiden.

Deshalb setzen wir uns auf Bundeseben mit aller Kraft für euch und eure Interessen ein!